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AGB

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma MT-SafeTech Michael Tromayer Blumentalstr. 3/8, 7503 Großpetersdorf


1. Allgemeines
a. Zufriedenheit unserer Kunden ist unser oberstes Ziel. Dieses kann nur erreicht werden, wenn bei allen unseren Lieferungen Normen eingehalten werden, welche eine reibungslose Auftragsabwicklung ermöglichen. Deshalb erfolgen unsere Offerten, Vereinbarungen und Lieferungen grundsätzlich nur entsprechend den nachstehenden Bedingungen oder etwaiger durch Rundschreiben (oder Offerten) bekanntgegebenen Sonderkonditionen. Für allfällige Zusatzvereinbarungen wird hiermit ausnahmslos Schriftform vereinbart; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
b. Falls zwischen einem Kunden und uns solche Nebenabredungen getroffen werden, gelten nachstehende Bestimmungen subsidiär.
c. Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, sodass unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen jedenfalls Vertragsgrundlage sind.
d. Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben in unseren Katalogen, Preislisten und Prospekten sind Richtwerte. An offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind wir nicht gebunden. Angebote und Zusagen unserer Außendienstmitarbeiter sind unverbindlich.


2. Aufträge
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Uns erteilte Aufträge sowie allfällige Auftragsänderungen sind für den Kunden in jedem Fall verbindlich. Für uns werden erteilte Aufträge oder Änderungen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.


3. Preise
a. Die von uns genannten Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
b. Maßgeblich sind unsere am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise. Bei Preisen, denen offensichtlich eine Fehlkalkulation zu Grunde liegt, sind wir berechtigt, innerhalb der marktüblichen Preise eine Änderung vorzunehmen.

 

4. Lieferung und Versand
a. Wir übernehmen die Kosten für von uns in Auftrag gegebene Transporte an Kunden in Österreich, soweit keine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Versandwünsche unserer Kunden halten wir im Rahmen des Möglichen ein. Der Versand erfolgt jedoch ausschließlich im Namen, Auftrag und auf Gefahr des Kunden. Jegliche Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.
b. Da in unseren Preisen weder Transportrisiko noch Versicherungsprämien enthalten sind, erfolgt der Abschluss einer Transport-Versicherung nur auf ausdrückliches Verlangen unserer Kunden auf deren Kosten.
c. Unverkleidete Kesselkörper und andere Großprodukte sowie teilweise Zubehör werden unverpackt geliefert.
d. Lackierte Kesselmäntel sowie fertig verkleidete Kessel werden verpackt geliefert. Die Verpackung solcher Ware soll zur Vermeidung von Beschädigungen erst nach durchgeführter Montage entfernt werden.
e. Der Versand der Ersatzteile erfolgt unfrei und ausschließlich gegen Nachnahme.
f. Wir sind berechtigt, (einzelne) Bestellungen komplett in einer Lieferung oder in sukzessiv erfolgenden Teillieferungen auszuführen. Jede Teilrechnung ist nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig, unabhängig davon ob noch weitere Teillieferungen erfolgen oder nicht.
g. Lieferungen gelten als erfüllt, wenn die Ware einem Transportunternehmen zur Beförderung übergeben bzw. wir unserem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
h. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware auch dann zu übernehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen sollte. Wird die Übernahme dennoch verweigert, sind die dadurch entstandenen Kosten – unabhängig von der Tatsache, ob Mängel festgestellt werden – vom Kunden zu tragen.

 

5. Beanstandungen
a. Wir ersuchen unsere Kunden in deren Interesse, etwaige Beschädigungen der Ware sofort bei Übernahme vom Frachtführer auf den Versanddokumenten bestätigen zu lassen, da spätere Reklamationen nicht anerkannt werden können.
b. Ebenso sind Beanstandungen wegen allenfalls fehlender Teile oder Abweichungen zwischen tatsächlich gelieferter Warenmenge gegenüber den Angaben in den Versanddokumenten vom Frachtführer sofort bestätigen zu lassen und uns umgehend mitzuteilen, da unsere Fakturen aufgrund der in den Versanddokumenten verzeichneten Warenlisten erstellt werden.

 

6. Zahlungen
a. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; falls nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Skontoabzug und in der Weise zu bezahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den vollen Betrag verfügen können; die Kosten des Zahlungsverkehrs sind vom Kunden zu tragen.
b. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 3 % über der jeweilig gültigen Bankrate, jedoch mindestens 10 % zuzüglich Mehrwertsteuer zu verrechnen.
c. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden, insbesondere im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages sowie die Ausführung anderer, etwa noch vorliegender Aufträge ganz oder teilweise auszusetzen oder abzulehnen.
d. Wir sind jederzeit berechtigt, vor Absendung oder Übergabe von Waren auf Vorauszahlungen zu bestehen und behalten uns vor, Waren gegebenenfalls erst nach Erhalt einer Anzahlung bzw. Auszahlung oder von Sicherheiten auszuliefern.
e. Wir sind nicht verpflichtet, fällige Forderungen vor Klagsführung einzumahnen. Für jeden wegen überfälliger Salden versendeten Brief sind wir berechtigt, einen Spesenbeitrag von € 10,00 zuzüglich Mehrwertsteuer zu verrechnen. Der Brief gilt als Belastungsnote. Im Falle einer Klagseinbringung sind wir berechtigt, sowohl vorprozessuale Kosten als auch Verzugszinsen in die Forderung zu inkludieren.
f. Schecks oder Wechsel bedürfen einer besonderen Vereinbarung und werden nur zahlungshalber angenommen. Zinsen und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
g. Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen allfälliger Gegenansprüche berechtigt, es sei denn, solche wären von unserer Geschäftsführung schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
h. Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, von unseren in Rechnung gestellten Forderungen Haftrücklässe oder ähnliches einzubehalten.
i. Auch bei nur teilweisem Zahlungsverzug werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden uns gegenüber sofort fällig, auch wenn ein derartiger Terminverlust im Einzelfall – etwa bei einer Ratenbewilligung – nicht vereinbart worden ist.

 

7. Mangelrügen, Garantien und Schadenersatz
a. Sachgemäße Montage, Behandlung und Betrieb vorausgesetzt, garantieren wir für einwandfreie Ausführung von uns gelieferten Waren.
b. Die Garantiezeit beträgt für Kesselkörper (wasserführende Druckkörper), welche nachweislich infolge von Material- oder Herstellungsfehlern unbrauchbar wurden, drei Jahre, für Mess- und Regelgeräte, für Einbau- und Zubehörteile und für alle anderen Teile (ausgenommen Verschleißteile) ein Jahr ab Lieferung.
c. Sollten innerhalb dieser Zeiträume Material oder Fabrikationsfehler auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, Ersatzansprüche unter genauer Angabe des Fehlers sowie der Auftragsnummer und des Lieferdatums sofort geltend zu machen. Wenn bei der von uns vorgenommenen Untersuchung festgestellt wird, dass die Ersatzansprüche berechtigt sind, liefern wir Ersatzware ohne Berechnung und frachtfrei bzw. reparieren wir die reklamierte Ware, wenn uns dies zweckmäßig erscheint. Mit Lieferung eines Ersatzstückes geht das Eigentum an der reklamierten Ware auf uns über.
d. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Garantiezeit Änderungen oder Ausbesserungen an von uns gelieferten Waren durchzuführen. Ansonsten verwirkt der Kunde sein Recht auf Garantie.
e. Bei Anfertigung von Waren auf Wunsch, nach Zeichnung, nach technischen Angaben, nach beigestellten Modellen oder nach Beschreibung des Kunden ist jede Garantie für die Funktion der Teile ausgeschlossen. Wir garantieren diesbezüglich für einwandfreie Herstellung und Materialqualität.
f. Unsere Garantie erlischt, wenn
• Schäden durch übergemäße Beanspruchung, insbesondere überhöhten Betriebsdruck, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten oder schädliche chemische oder elektrische Einflüsse auftreten,
• Instandsetzungsarbeiten oder anderweitige Manipulationen von Personen ohne unseren Auftrag durchgeführt werden
• der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen sein sollte, sich in Zahlungsverzug befindet.
g. Zur Geltendmachung von Mängeln sind schriftliche Mängelrügen erforderlich, und zwar bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Warenerhalt; bei verborgenen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung. Die Gewährleistungsrechte der Kunden werden hinsichtlich der freien Wahl zwischen Preisminderung oder Wandel dahingehend ausgeschlossen, dass primär Besserung zu erfolgen hat. Sollte dies nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht angebracht sein erfolgt Preisminderung. Nur wenn der Mangel nicht zumutbar und Besserung nicht möglich ist, erfolgt Wandlung. Für Verbrauchergeschäfte gilt hingegen das Konsumentenschutzgesetz.
h. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsanspruch, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher oder unterlassener Beratung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Unmöglichkeit, sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

8. Eigentumsvorbehalt
a. Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen einschließlich Zinsen und allfälliger Kosten getilgt hat.
b. Unsere Kunden können über Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs verfügen. Diese Waren dürfen vor Erfüllung unserer Ansprüche weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden; vereinbarungswidrige Verfügungen verpflichten zu Schadenersatz.

 

9. Liefertermin
a. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Lieferungen unserer Vorlieferanten. Hat der Kunde Unterlagen, Angaben, Genehmigungen, Freigaben zu beschaffen oder eine Anzahlung zu erbringen, so beginnt die Lieferfrist nicht vor der Erfüllung dieser Verpflichtungen. Behinderungen der Ausführung und Auslieferung einer Bestellung, welche von uns nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise beseitigt werden können (wie zB. Streiks, Betriebsstörungen, Aussperrungen, nicht rechtzeitiges Eintreffen von Vormaterial, Verkehrsstörungen usw.) sowie deren Folgen gelten als höhere Gewalt und entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Kunden ein Schadenersatzanspruch zusteht. Wir sind berechtigt, nach Wegfall der Behinderung die bestellten Lieferungen vorzunehmen.
b. Die nicht rechtzeitige Erteilung allenfalls notwendiger Versandvorschriften oder nicht rechtzeitige Abholung der Ware setzt den Kunden in Annahmeverzug. Unbeschadet der uns für diesen Fall zustehenden sonstigen Rechte (Schadenersatz) können wir den Versand für den Kunden nach freiem Ermessen vornehmen. Dadurch entstehende Mehrkosten oder Schäden sind vom Kunden zu tragen bzw. uns von ihm zu ersetzen. Wenn der Kunde unsere ordnungsgemäße Lieferung
oder erforderliche Lieferdokumente nicht übernimmt, ist unser Auftrag erfüllt und der Kunde zur Leistung des vollen Entgeltes verpflichtet.
c. Als Lieferung gilt unsere Mitteilung über die Versandbereitschaft bzw. die Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen. Unterlässt es der Kunde nach Bekanntgabe der Versandbereitschaft, innerhalb von vier Wochen über die Ware zu verfügen, steht uns das Recht zu, im Bedarfsfall darüber anderweitig zu disponieren.

 

10. Bestellung und Abruf
Wir bitten, bei Sukzessiv Lieferungen, die Abrufe unter Bedachtnahme auf unsere Lieferfrist vorzunehmen. Bei nicht zeitgerechtem Abruf sind wir berechtigt, das nicht abgerufene Volumen in Rechnung zu stellen oder hinsichtlich dieses Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

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